Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf

Egal, ob von privat oder einem Händler – der Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Auch wenn der Wagen schon einige Jahre alt ist, hat zumindest ein Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Das gilt aber nur für Mängel, die dem Käufer nicht schon beim Kauf bekannt waren. Streng genommen gilt Vertragsfreiheit in Deutschland, damit unterliegt auch der Kaufvertrag eines Autos keiner Formvorschrift – und muss nicht schriftlich verfasst werden. Weil mündliche Absprachen aber vor Gericht nicht zu beweisen sind, sollte ein Auto verkaufen Vertrag unbedingt sorgfältig ausgefüllt werden.

Dabei reicht es nicht, lediglich die Angaben der Vertragsparteien aufzuführen. In dem Vertrag muss der Zustand des Autos so detailliert wie möglich aufgeführt werden. Besonders bei sehr wichtigen Angaben, wie der Unfallfreiheit oder des Kilometerstandes, muss darauf geachtet werden, dass sie vollständig in dem Papier auftauchen. Damit die Sache für den Käufer besonders einfach wird, gibt es online kostenlose Vordrucke. Sowohl Automobilklubs als auch Marktplätze bieten einen solche Auto verkaufen Vertrag an. Auch für den Verkäufer kann ein Auto verkaufen Vertrag sinnvoll sein, wenn es beispielsweise zum Streit um die Zahlungsmodalitäten kommt. Ist im Auto verkaufen Vertrag keine Ratenzahlung vereinbart, muss diese auch nachher nicht vom Verkäufer akzeptiert werden. Ein Auto verkaufen Vertrag lohnt also in jedem Fall: Nur wer bei einem solchen Geschäft keine guten Absichten hat, wird auf ein solches Dokument lieber verzichten wollen.

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